Elektromobilität hilft bei der Reduzierung von CO2. Das ist gut fürs Klima – und dank staatlicher Förderung auch für dein Portemonnaie. Denn für deine private Ladestation samt Installation kannst du finanzielle Zuschüsse beantragen. Wie das funktioniert, siehst du hier.
In Deutschland gibt es noch kein einheitliches Förderprogramm, dafür aber viele regionale Angebote. Bitte informiere dich sich bei deiner Stadt, Kommune oder den lokalen Stadtwerken über aktuelle Fördermöglichkeiten. Hier findest du eine erste Übersicht des ADAC.
Staatliche KFW Förderung für Ladestationen für Elektroautos. Ihre Förderung beantragen Sie, bevor Sie Ihre Wallbox bestellen
1. Zuschuss beantragen:
- Bevor Sie Ihre Ladestation bestellen, stellen Sie Ihren Antrag direkt im KfW-Zuschussportal.
2. Identität nachweisen und Ladestation installieren:
- Sobald Sie die Antragsbestätigung für den Zuschuss bekommen haben, weisen Sie bei der KfW Ihre Identität nach – schnell und einfach per Schufa-Identitäts-Check. Sollte das nicht funktionieren, wählen Sie bitte die Video-Identifizierung – oder Sie durchlaufen das Postident-Verfahren. Dann können Sie die Ladestation durch einen Fachbetrieb installieren lassen.
3. Nachweise einreichen und Zuschuss erhalten:
- Ladestation eingebaut? Dann können Sie im KfW-Zuschussportal die Durchführung Ihres Vorhabens bestätigen.
4. Auszahlung:
- Anschließend erhalten Sie den Zuschuss auf Ihr Konto ausgezahlt.
Sollten Sie weitere Fragen zur Förderung haben, können Sie uns werktags von 09:00 - 18:00 Uhr unter der Nummer 0800 - 8661200 erreichen. Bitte beachten Sie, dass diese Hotline ausschließlich Fragen zur Förderung beantwortet.
NRW Förderung
NRW fördert den Kauf und die Installation Ihrer privaten Ladeinfrastruktur inklusive aller Ausgaben, die damit verbunden sind.
Als Privatnutzer kannst du so bis zu 60% (max. 2000€ je Ladepunkt) an Förderung beantragen. Wenn du eigenen Strom aus erneuerbaren Energien nutzt, kann die Förderung zusätzlich um 500€ je Ladepunkt erhöht werden.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass der für den Ladevorgang erforderliche Strom aus erneuerbaren Energien ("Grünstrom" / "Ökostrom") oder aus vor Ort eigenerzeugtem regenerativem Strom stammen muss. Mehr Informationen zu der Förderung erhälst du hier.
Hinweise zur Förderung:
Vorübergehend kannst du bereits nach Ihrer Antragstellung der Förderung und vor Erhalt Ihres Zuwendungsbescheides mit deinem Vorhaben beginnen. Informationen zu dem Maßnahmebeginn findest du hier.
Bitte beachte, dass die derzeitigen Fördersätze Mitte Juni 2020 angehoben wurden und befristet bis zum 30. November 2020 gelten. Die Bekanntgabe findest du hier.
Elli hat die Angaben für den Kunden sorgfältig recherchiert und zusammengestellt und sich hierbei verschiedener öffentlich zugänglicher Quellen bedient. Die Angaben begründen für den Kunden keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sollen dem Kunden lediglich einen Überblick über die Fördervoraussetzungen verschaffen. Elli weist darauf hin, dass sich einzelne Förderprogramme und Voraussetzungen ändern können. Die vorgenannten Angaben entsprechen dem Stand Juni 2020.